Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 19. Mai 2015 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der beklagten S vom 23. Mai 2014 nicht mit Ablauf des 23. Mai 2014 aufgelöst worden ist.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 2/3, die beklagte S 1/3.
4.
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