Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.04.2018 - Az.
Die Revision wird zugunsten des Klägers zugelassen, soweit die Berufung im Hinblick auf die Abweisung des Kündigungsschutzantrags zurückgewiesen wird. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung und die Erteilung von Auskünften.
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