BSG - Urteil vom 11.01.1989
10 RAr 16/87
Normen:
AFG § 141b Abs. 1, § 141k Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 1 ; SGB X § 115 Abs. 1 ; KSchG § 4, § 7 S. 1 Halbs. 1, § 13 ;
Fundstellen:
ZIP 1990, 1098

Wirksamkeit der Kündigung, Anspruchsübergang auf Krankenkasse bei Zahlung von Krankengeld für einen Zeitraum nach der fristlosen Kündigung

BSG, Urteil vom 11.01.1989 - Aktenzeichen 10 RAr 16/87

DRsp Nr. 1999/6844

Wirksamkeit der Kündigung, Anspruchsübergang auf Krankenkasse bei Zahlung von Krankengeld für einen Zeitraum nach der fristlosen Kündigung

1. Erhebt der Arbeitnehmer, dem die Krankenkasse Krankengeld für einen Zeitraum nach der fristlosen Kündigung gewährt hat, nicht fristgerecht eine Kündigungsschutzklage, dann wird die Kündigung mit der Folge wirksam, daß ein Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht besteht, der auf die Krankenkasse übergehen und für den sie bei Eintritt einer Insolvenz des Arbeitgebers die Zahlung von Konkursausfallgeld verlangen könnte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 141b Abs. 1, § 141k Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 1 ; SGB X § 115 Abs. 1 ; KSchG § 4, § 7 S. 1 Halbs. 1, § 13 ;
Fundstellen
ZIP 1990, 1098