Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 16.10.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 1.047,44 € festgesetzt.
Im Streit ist eine Forderung auf Rückerstattung einer geleisteten Krankenhausvergütung in Höhe von 1.047,44 EUR.
Der bei der Klägerin, einer gesetzlichen Krankenkasse, Versicherte U wurde im Zeitraum vom 26.11. - 08.12.2014 vollstationär im Krankenhaus G behandelt, dessen Trägerin die Krankenhaus G GmbH ist, die zur Holding der Beklagten gehört.
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