Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 11.11.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 1.644,14 € festgesetzt.
Im Streit ist eine Forderung auf Rückerstattung einer geleisteten Krankenhausvergütung in Höhe von 1.644,14 EUR.
Der bei der Klägerin, einer gesetzlichen Krankenkasse, Versicherte N wurde im Zeitraum vom 18.02. - 20.06.2014 vollstationär im Krankenhaus G behandelt, dessen Trägerin die Krankenhaus G GmbH ist, die zur Holding der Beklagten gehört.
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