Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 25.09.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 1.274,13 €.
Im Streit ist eine Forderung auf Rückerstattung einer geleisteten Krankenhausvergütung in Höhe von 1.274,13 EUR.
Die bei der Klägerin, einer gesetzlichen Krankenkasse, Versicherte R wurde im Zeitraum vom 22.07. - 22.09.2014 vollstationär im Krankenhaus G behandelt, dessen Trägerin die Krankenhaus G GmbH ist, die zur Holding der Beklagten gehört.
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