LAG München, vom 28.05.1961 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 577/61
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses
BAG, Urteil vom 03.05.1962 - Aktenzeichen 2 AZR 451/61
DRsp Nr. 2005/1870
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses
»1. Schon die einmalige Befristung von Arbeitsverträgen kann unwirksam sein (vgl. BAG AP Nr. 16 zu § 620BGB Befristeter Arbeitsvertrag). Bei der Frage, ob die Befristung eines Arbeitsvertrages wirksam ist, kommt es darauf an, ob die Befristung des konkreten Vertrages mit allen seinen Besonderheiten zur Zeit seines Abschlusses gerechtfertigt war.2. Bei Arbeitsverträgen, die der Genehmigung einer vorgesetzten Behörde bedürfen, kann sich grundsätzlich der Arbeitgeber insoweit nicht auf das Fehlen der Genehmigung berufen, als er kraft seiner dienstaufsichtlichen Befugnisse die Verträge kannte oder doch kennen mußte.«