SG Stuttgart, vom 12.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 R 4836/04
Wirksamkeit der Antragsstellung auf Witwenrente im europäischen Ausland, Verjährung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2007 - Aktenzeichen L 9 R 4984/05
DRsp Nr. 2007/20002
Wirksamkeit der Antragsstellung auf Witwenrente im europäischen Ausland, Verjährung
Die Verjährungsvorschriften des Zivilrechts sind im vom Untersuchungsgrundsatz geprägten Sozialverwaltungsverfahren nicht anwendbar (hier: Wirksamkeit der Antragstellung bei einem im Ausland gestellten Rentenantrag gegenüber dem deutschen Rentenversicherungsträger). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]