Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.05.2014 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.
Der am 17.09.1965 geborene, verheiratete und einem Kind zum Unterhalt verpflichtete Kläger, ein ausgebildeter Jurist, der zuvor selbständig als externer Datenschutzbeauftragter tätig war, war seit dem 01.10.2011 bei der Beklagten, welche regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigte, auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 27.09.2011 tätig. In diesem hieß es u.a.:
"§1 Arbeitsverhältnis
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|