OLG Düsseldorf, vom 31.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen I-4 U 110/03
LG Düsseldorf, vom 10.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 141/02
Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des Arztes
BGH, Urteil vom 11.05.2006 - Aktenzeichen IX ZR 247/03
DRsp Nr. 2006/19019
Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des Arztes
»Hat der Schuldner Forderungen auf Vergütung gegen die kassenärztliche Vereinigung abgetreten oder verpfändet, so ist eine solche Verfügung unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten ärztlichen Leistungen beruhen.«