Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach - Kn. Radolfzell - vom 28. Juni 2017, Az:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach - Kn. Radolfzell - vom 28. Juni 2017, Az:
Die Kosten der Berufung haben der Kläger zu 92 % und die Beklagte zu 8 % zu tragen.
4.Die Revision wird, soweit sie sich auf das Urlaubsgeld 2015 sowie das Weihnachtsgeld 2015 bezieht, zugelassen.
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