LAG Düsseldorf - Beschluss vom 31.03.2017
13 Ta 242/16
Normen:
ZPO § 888;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 29.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 73/13

Wirksamer Vollstreckungstitel auch bei nachträglicher Vorlage einer BetriebsvereinbarungBetriebsvereinbarung als privatrechtlicher kollektiver Normenvertrag mit unmittelbarer und zwingender WirkungOrdnungsgelder in der Zwangsvollstreckung bei teilweise identischen Lebenssachverhalten

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2017 - Aktenzeichen 13 Ta 242/16

DRsp Nr. 2017/8894

Wirksamer Vollstreckungstitel auch bei nachträglicher Vorlage einer Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung als privatrechtlicher kollektiver Normenvertrag mit unmittelbarer und zwingender Wirkung Ordnungsgelder in der Zwangsvollstreckung bei teilweise identischen Lebenssachverhalten