Der Kläger wendet sich mit der Klage gegen eine ordentliche Kündigung, die die Beklagte am 20.02.03 zum 08.03.03 ausgesprochen hat.
Er war seit 18.11.02 aufgrund schriftlichen Anstellungsvertrages vom 31.10.02 bei der Beklagten als Umzugsakquisiteur gegen eine Monatsvergütung von zuletzt 2.401,81 EURO beschäftigt. Der Arbeitsvertrag war befristet bis 31.10.2003.
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