LAG München - Urteil vom 25.02.2014
7 Sa 258/13
Normen:
BetrVG § 75; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 20.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 11416/12

Wirksame Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in Transfer- und SozialtarifvertragUnbegründete Zahlungsklage eines nichtorganisierten Arbeitnehmers auf erhöhte Entgelt- und Abfindungszahlungen

LAG München, Urteil vom 25.02.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 258/13 - Aktenzeichen 7 Sa 259/13

DRsp Nr. 2016/2604

Wirksame Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in Transfer- und Sozialtarifvertrag Unbegründete Zahlungsklage eines nichtorganisierten Arbeitnehmers auf erhöhte Entgelt- und Abfindungszahlungen

1. Die negative Koalitionsfreiheit umfasst insbesondere das Recht Einzelner, sich nicht zu Koalitionen zusammenzuschließen, bestehenden Koalitionen fernzubleiben und bei bereits erfolgtem Eintritt wieder austreten zu dürfen; die negative Koalitionsfreiheit wird nicht schon dadurch verletzt, dass von einer tariflichen Regelung ein Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt ausgeht, sondern erst dann, wenn ein nichtorganisierter Arbeitnehmer einem Zwang oder einem unzumutbaren Druck zum Beitritt ausgesetzt wird.