LAG München - Urteil vom 16.10.2013
11 Sa 384/13
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 75;
Fundstellen:
EzA-SD 2014, 15
Vorinstanzen:
ArbG München, - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 9987/12

Wirksame Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in Transfer- und SozialtarifvertragUnbegründete Zahlungsklage der Arbeitnehmerin bei fehlendem Beitrittsdruck aufgrund Stichtagsregelung

LAG München, Urteil vom 16.10.2013 - Aktenzeichen 11 Sa 384/13

DRsp Nr. 2013/23475

Wirksame Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in Transfer- und SozialtarifvertragUnbegründete Zahlungsklage der Arbeitnehmerin bei fehlendem Beitrittsdruck aufgrund Stichtagsregelung

1. Die negative Koalitionsfreiheit umfasst insbesondere das Recht einzelner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich nicht zu Koalitionen zusammenzuschließen, bestehenden Koalitionen fernzubleiben und bei bereits erfolgtem Eintritt wieder austreten zu dürfen. 2. Die negative Koalitionsfreiheit wird nicht schon dadurch verletzt, dass von einer tariflichen Regelung ein Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt ausgeht. Eine Verletzung setzt vielmehr voraus, dass nichtorganisierte Beschäftigte einem Zwang oder einem unzumutbaren Druck zum Beitritt ausgesetzt werden.