Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 24. November 2011 wird der Bescheid der Beklagten vom 28. Dezember 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Stadtrechtsausschusses der Beklagten vom 24. Mai 2011 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|