Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 20.11.2019 -
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis über den 31.12.2019 hinaus fortbesteht.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch eine schriftliche Vereinbarung vom 22.05.2019 zum 31.12.2019 aufgelöst worden ist.
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