Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 27.02.2013 -
Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 27.02.2013 -
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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