Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Unterlassung einer Äußerung durch einen ehemaligen Kollegen.
Der Kläger ist Arbeitnehmer der A. Auch der Beklagte war dort beschäftigt, schied aber dort auf Grund einer betriebsbedingten Kündigung schon vor Erhebung der Klage aus dem Arbeitsverhältnis aus.
Der Kläger erfuhr im Jahr 2009 durch Anträge seines Arbeitgebers an das Integrationsamt auf Zustimmung zu Kündigungen, dass der Beklagte sich ca. am 12. Februar 2007 bei dem gemeinsamen Vorgesetzten B über ihn beschwert hatte. Die Arbeitgeberin gab gegenüber dem Integrationsamt an, dass der Beklagte dabei gesagt habe: "Wenn ich etwas gegen Herrn C unternehme, steckt er mir das Haus an."
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|