SG Braunschweig, vom 13.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 379/97
Wiederholte Vernehmung von Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 07.02.2002 - Aktenzeichen B 7 AL 212/01 B
DRsp Nr. 2002/13157
Wiederholte Vernehmung von Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Die wiederholte Vernehmung eines Zeugen nach § 118 Abs. 1 S. 1 SGG iV mit § 398 Abs. 1ZPO liegt auch in einer höheren Instanz im Ermessen des Prozessgerichtes und muss nur unter besonderen Umständen erfolgen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]