LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.08.2012
16 Sa 1718/11
Normen:
TzBfG § 17;
Vorinstanzen:
ArbG Wetzlar, vom 02.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 202/11

Wiedereinstellungsanspruch nach Ablauf eines befristete Arbeitsverhältnisses

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.08.2012 - Aktenzeichen 16 Sa 1718/11

DRsp Nr. 2012/22369

Wiedereinstellungsanspruch nach Ablauf eines befristete Arbeitsverhältnisses

Nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann sich ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nur aus einer entsprechenden Zusage des Arbeitgebers, aus der Begründung eines entsprechenden Vertrauenstatbestands oder aus betrieblicher Übung ergeben.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 2. November 2011 - 2 Ca 202/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 17;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte die Klägerin im Rahmen eines neu zu begründenden Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen hat.