Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 28. Dezember 2017 (Ablehnung Wiedereinsetzung) aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Der Kläger begehrt mit der Beschwerde weiterhin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 67 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - bezüglich der versäumten Klagefrist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|