Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde einschließlich des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. September 2015 - L
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. September 2015 - L
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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