LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 12.09.2014
L 5 SF 105/13 KO
Normen:
JVEG § 2 Abs. 1 S. 1; JVEG § 12 Abs. 2 S. 2 Nr. 4; JVEG § 2 Abs. 2 S. 1;

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach fehlerhaft unterlassener Berechnung der Umsatzsteuer für eine GutachtenerstellungPflichtverstoß und Verschulden

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.09.2014 - Aktenzeichen L 5 SF 105/13 KO

DRsp Nr. 2015/1927

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach fehlerhaft unterlassener Berechnung der Umsatzsteuer für eine Gutachtenerstellung Pflichtverstoß und Verschulden

1. Eine mit der Kostenrechnung nicht geltend gemachte Umsatzsteuer kann nachträglich nur unter den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG verlangt werden, wobei nach Abflauf eines Jahres, von dem Ende der versäumten Frist an gerechnet, die Wiedereinsetzung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 JVEG nicht mehr beantragt werden kann.