SG Berlin, vom 15.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 81 KR 2880/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren nach Versäumung der Berufungsfrist durch Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2008 - Aktenzeichen L 9 KR 114/08
DRsp Nr. 2008/16864
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren nach Versäumung der Berufungsfrist durch Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Für die Wahrung laufender Fristen ist von einem Rechtsanwalt zu verlangen, dass er rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlich eintretender Arbeitsunfähigkeit dadurch trifft, dass ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen vornimmt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]