Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 15. Mai 2009 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Lübeck zurückverwiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt einer erneuten Entscheidung des Sozialgerichts vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin über den 5. Februar 2002 hinaus Anspruch auf Krankengeld hat. Im Berufungsverfahren ist dabei vorrangig von Bedeutung, ob das Sozialgericht die Klage zu Recht als unzulässig abgewiesen hat.
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