SG Freiburg (Breisgau) - S 11 Kr 1916/96 - 17.12.1997,
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1997 - Aktenzeichen L 4 Kr 3541/97
DRsp Nr. 2006/23818
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist
Der Klägerin kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden, wenn sie bei einem Versenden des Schriftsatzes vernünftigerweise nicht damit rechnen konnte, daß die Berufungsschrift rechtzeitig eintreffen würde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]