LG Saarbrücken, vom 29.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 337/01
Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflicht des Anwalts bei Fristensachen - Leistungsfreiheit bei Rückwärtsversicherung
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2003 - Aktenzeichen 5 U 389/02
DRsp Nr. 2006/22376
Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflicht des Anwalts bei Fristensachen - Leistungsfreiheit bei Rückwärtsversicherung
»1. Für bloße Hilfstätigkeiten wie den tatsächlichen Einwurf der Post in den Nachtbriefkasten darf der Anwalt Hilfskräfte einsetzen, die nicht über die Qualifikation zu verfügen brauchen, die für die selbständige Fristenberechnung und -kontrolle verlangt wird.2. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG ist der Versicherer bei einer Rückwärtsversicherung leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer bei Schließung des Vertrages schon weiß, dass der Versicherungsfall eingetreten ist.«