Das Gesuch, die Richter des 7. Senats wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.
I.
Im Anhörungsrügeverfahren begehrt der Antragsteller die Wiederaufnahme des Verfahren L
Im Verfahren L
Mit Beschluss des erkennenden Senats vom 17.12.2019 wurde die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 13.08.2019 zurückgewiesen und der Antrag auf Schadenersatz abgelehnt. Das Sozialgericht habe zu Recht den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, soweit Schadenersatz gefordert werde liege eine unzulässige Antragserweiterung vor. Der Beschluss wurde dem Antragsteller am 20.12.2019 zugestellt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|