Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.10.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zuerstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Höhe des Auszahlungsbetrages einer nach Abfindung wiederaufgelebten Verletztenrente für die Zeit ab dem 01.04.2018.
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