Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger eine Zulage für unstreitig geleistete Überstunden in der Zeit vom 01.10.2005 bis zum 31.01.2006 nach dem als "Sondervereinbarung für Angestellte der L... Hafengesellschaft mbH" bezeichneten Haustarifvertrag vom 07.04.1961 zusteht.
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