Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 29. Oktober 2014 - 14 Ga 139/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten um das Begehren der Verfügungsklägerin bei der Verfügungsbeklagten beschäftigt zu werden.
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