SG Berlin, vom 07.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 79 KA 278/06
Widerrufs der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen wegen fehlender Bilddokumentation
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2008 - Aktenzeichen L 7 B 106/07 KA ER
DRsp Nr. 2008/8864
Widerrufs der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen wegen fehlender Bilddokumentation
Die Bilddokumentation der Koloskopie-Vereinbarung ist nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) schon für die vollständige Erbringung der koloskopischer Leistungen durch Foto-/Videoaufnahmen zu führen. Die Foto-/Videoaufnahmen müssen selbst, ohne weitere Hilfsmittel, die Identifikation des Patienten und des Untersuchungszeitpunktes ermöglichen, um eine ausreichende Grundlage für weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen darzustellen. Fehlen auf den Foto-/Videoaufnahmen Angaben zum Patienten und zum Untersuchungszeitpunkt, ist die Koloskopie nicht ordnungsgemäß erbracht worden und kann zum Fachkundenachweis nicht verwendet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
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