Widerruf von Prozesserklärungen, Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte, Eintritt der Rechtswidrigkeit bei rückwirkender Änderung der Sach- oder Rechtslage
SG Marburg, Urteil vom 18.03.2008 - Aktenzeichen S 2 R 202/05
DRsp Nr. 2008/17189
Widerruf von Prozesserklärungen, Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte, Eintritt der Rechtswidrigkeit bei rückwirkender Änderung der Sach- oder Rechtslage
1. Zu den nicht frei widerruflichen Prozesserklärungen zählen auch die Einverständniserklärungen der Beteiligten bezüglich einer Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung.
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