SG Marburg - Urteil vom 18.03.2008
S 2 R 202/05
Normen:
SGB X § 45 § 48 ; SGB VI § 237 § 58 ; SGG § 124 Abs. 2 ;

Widerruf von Prozesserklärungen, Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte, Eintritt der Rechtswidrigkeit bei rückwirkender Änderung der Sach- oder Rechtslage

SG Marburg, Urteil vom 18.03.2008 - Aktenzeichen S 2 R 202/05

DRsp Nr. 2008/17189

Widerruf von Prozesserklärungen, Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte, Eintritt der Rechtswidrigkeit bei rückwirkender Änderung der Sach- oder Rechtslage

1. Zu den nicht frei widerruflichen Prozesserklärungen zählen auch die Einverständniserklärungen der Beteiligten bezüglich einer Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung.