Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. April 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die der Schufa Holding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden bzw. Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermittelten Daten des Klägers wegen einer Forderung der Beklagten, die mit 697,00 € am 21.05.2005 mit der Kontonummer XXXXXXXXXX fällig gestellt, am 15.06.2005 zum Einzug an ein Inkassoinstitut übergeben und am 05.07.2005 getilgt worden ist, zu widerrufen.
Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger 68,61 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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