SG Dresden, Urteil vom 27.04.2007 - Aktenzeichen S 35 AL 1308/01 - Aktenzeichen S 35 AL 1309/01
DRsp Nr. 2007/20703
Widerruf einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Der Zweck einer ABM mit der Bezeichnung "Sanierung/Instandhaltung Wertstoffcontainerplätze" bzw. "Förderung von zusätzlichen Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen" wird verfehlt, wenn die durch ABM geförderten Arbeitnehmer ausschließlich beauftragt werden, turnusmäßig die städtischen Papierkörbe zu leeren. Der Anerkennungsbescheid kann nach § 47 Abs. 2SGB X widerrufen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]