Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgericht München vom 19.12.2018,
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1).
III.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Widerruf der dem Kläger erteilten Genehmigung zur Anstellung von Frau A. als ganztags beschäftigte Ärztin mit dem Anrechnungsfaktor 1,0.
1. 2.
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