OVG Niedersachsen - Beschluss vom 23.07.2014
8 LA 142/13
Normen:
SGB V § 87;
Fundstellen:
NZS 2014, 754

Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter Leistungen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.07.2014 - Aktenzeichen 8 LA 142/13

DRsp Nr. 2014/13995

Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter Leistungen

1. Die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen dürfen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit im Rahmen der Entscheidung über den Widerruf einer Approbation gemacht werden.2. Auch ein im Strafverfahren abgegebenes Geständnis darf im Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn es der Betroffene nicht selbst, sondern durch seinen Strafverteidiger erklärt hat.3. Ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs aufgrund gravierender Verfehlungen unwürdig, wenn er bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen gegenüber Patienten und Krankenkassen über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen hat.