Die Klagepartei macht Betriebsrentenansprüche geltend, die auch in der Berufung der Höhe nach unstreitig sind und nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsverhältnis bis einschließlich August 1999 in Höhe von monatlich EUR 69,50 geleistet wurden.
Seit September 1999 zahlte die Beklagte monatlich nur noch EUR 10,23 unter Hinweis auf eine wirtschaftliche Notlage, die die volle Rentenauszahlung nicht mehr ermögliche.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|