ArbG Wesel, vom 16.12.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ga 31/92
Wettbewerbsverbot: Unzulässigkeit bei Bedingtheit
LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.1993 - Aktenzeichen 4 Sa 1669/92
DRsp Nr. 2002/8830
Wettbewerbsverbot: Unzulässigkeit bei Bedingtheit
Behält sich im Rahmen einer Wettbewerbsabrede der Arbeitgeber vor, dem Arbeitnehmer vor Beendigung des Dienstverhältnisses schriftlich im einzelnen mitzuteilen, in welchem Umfang (örtlich und sachlich) das Wettbewerbsverbot gelten soll, handelt es sich nach dem mit dieser Klausel verfolgten Sinn und Zweck um ein unzulässiges bedingtes Wettbewerbsverbot, da es allein von der Entscheidung des Arbeitgebers abhängt, ob vom Arbeitnehmer eine Wettbewerbsunterlassung verlangt wird oder nicht (a.A.: LAG Düsseldorf - 03.08.1993 - 8 Sa 787/93 -).