LAG Düsseldorf, vom 05.11.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 648/74
Wettbewerbsverbot: Berechnung der Karenzentschädigung
BAG, Urteil vom 18.10.1976 - Aktenzeichen 3 AZR 376/75
DRsp Nr. 2007/24829
Wettbewerbsverbot: Berechnung der Karenzentschädigung
»1. Bei der Berechnung der Karenzentschädigung nach § 74bHGB wird ein am Jahresende fälliges noch ausstehendes 13. Monatsgehalt dann mit berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden Anspruch auf einen entsprechenden Anteil hat.2. Bei Gratifikationen und ähnlichen Sonderleistungen ist für die Berechnung der Karenzentschädigung maßgeblich, was der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren vor seinem Ausscheiden erhalten hat.3. Der Arbeitnehmer verliert den Anspruch auf Karenzentschädigung nicht deshalb, weil er aus Alters- oder Gesundheitsgründen keine Konkurrenz machen kann.
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