1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.02.2011 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um das Vorliegen eines Betriebsübergangs auf die Beklagte und die hieraus vom Kläger abgeleitete Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Karenzentschädigung.
Der Kläger war vom 01.08.2005 bis zum 30.06.2008 bei der A K G & C K als Leiter der Sparte Tecno/Weave beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|