SG Konstanz, vom 16.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 700/02
Wesentliche Änderung nach § 48 SGB X bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2006 - Aktenzeichen L 10 U 585/04
DRsp Nr. 2006/27554
Wesentliche Änderung nach § 48SGB X bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung
Wenn sich ein Selbstständiger auf Grund einer unternehmerischen Entscheidung auf nur noch einen Auftraggeber konzentriert, so tritt keine wesentliche Änderung iS von § 48SGB X ein (hier zur Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von selbstständiger Tätigkeit im Falle eines seit Jahrzehnten als Selbstständiger tätigen Ausbeiners). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]