Der Beklagte wird unter Änderung des Urteils des Sozialgerichts Berlin vom 25. Oktober 2010 sowie des Bescheides des Beklagten vom 05. August 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. September 2008 verurteilt, weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung für den Monat Juli 2008 zu zahlen, und zwar der Klägerin iHv 507,92 EUR und dem Kläger iHv 507,91 EUR.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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