BVerwG - Beschluss vom 26.07.2021
5 PB 11.20
Normen:
BPersVG a.F. § 69 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VGH Hessen, vom 10.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 21 A 558/19

Wertung der Umsetzung einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit als Maßnahme der Dienststellenleitung des Jobcenters; Beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung

BVerwG, Beschluss vom 26.07.2021 - Aktenzeichen 5 PB 11.20

DRsp Nr. 2021/14635

Wertung der Umsetzung einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit als Maßnahme der Dienststellenleitung des Jobcenters; Beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung

1. Die Umsetzung einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit durch die Dienststellenleitung eines Jobcenters muss nicht immer als Maßnahme der Dienststellenleitung gemäß § 69 BPersVG a.F. gewertet werden.2. Unter einer Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist jede auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren.3. Interne Weisungen, die im hierarchischen Verwaltungsaufbau von einer übergeordneten Dienststelle an eine nachgeordnete Dienststelle ergehen, berühren die Entscheidungsbefugnis des Dienststellenleiters der nachgeordneten Dienststelle und damit auch die Beteiligungsbefugnis der bei ihr gebildeten Personalvertretung nicht. Dies gilt auch bei Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Jobcenter.

Tenor