Die Beschwerde des Klägers gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 3. August 2010 -
I. Die Beschwerde betrifft die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gem. §
Im Ausgangsverfahren wandte sich der seit 1. Mai 2008 bei der Beklagten beschäftigte Kläger gegen die ihm am 30. Juni 2010 zugegangene ordentliche Kündigung vom 29. Juni 2010 zum 31. Juli 2010, begehrte die allgemeine Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses sowie ein Zwischenzeugnis und machte für den Fall der Abweisung der Kündigungsschutzklage die Erteilung eines qualifizierten Beendigungszeugnisses sowie die Herausgabe diverser Arbeitspapiere sowie Bescheinigungen geltend.
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