LSG Thüringen - Beschluss vom 02.01.2014
L 9 AS 1089/13 B
Normen:
SGB II § 42a; SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGG § 172 Abs. 1; SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b; SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b); SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114;
Fundstellen:
NZS 2014, 320
Vorinstanzen:
SG Meiningen - S 4 AS 174/12 - 05.06.2013,

Wert des Beschwerdegegenstandes im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Aufrechnungsbescheid zur Rückzahlung eines Darlehens nach dem SGB IIGewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums bei der Aufrechnung von Ansprüchen aus Mietkautionsdarlehen

LSG Thüringen, Beschluss vom 02.01.2014 - Aktenzeichen L 9 AS 1089/13 B

DRsp Nr. 2014/2646

Wert des Beschwerdegegenstandes im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Aufrechnungsbescheid zur Rückzahlung eines Darlehens nach dem SGB IIGewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums bei der Aufrechnung von Ansprüchen aus Mietkautionsdarlehen

1. Der Beschwerdewert i.S.v. § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG berechnet sich bei einem Aufrechnungsbescheid zur Darlehensrückzahlung nach dem SGB II nach der im Bescheid genannten Gesamtaufrechnungssumme. Der anteilige Aufrechnungsbetrag für den aktuellen Bewilligungszeitraum ist wertmäßig nicht entscheidend a.A. LSG Schleswig-Holstein vom 3.9.2010 - L 11 AS 152/10 = SchlHA 2010, 381). 2. Bei der in § 42a SGB II enthaltenen gesetzlichen Regelung für die Aufrechnung ist im Einzelfall zwecks Sicherung des Existenzminimums sicherzustellen, dass durch eine Aufrechnung nicht über einen längeren Zeitraum eine verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Bedarfsunterdeckung eintritt.

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 05. Juni 2013 aufgehoben.

Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und ohne Einsatz von Vermögen unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. M., B.straße 2, 0. S., bewilligt.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 42a; SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; § Abs. ;