Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. November 2014 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Streitig ist ein Anspruch auf Weiterzahlung von Krankengeld (Krg) über den 7.11.2008 hinaus bis zum 11.4.2010.
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