Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 2. August 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten in dem der Beschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit über die Weitergewährung von Verletztenrente. Strittig ist, ob bei der Klägerin Beeinträchtigungen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 vH über den 26.7.2017 hinaus verblieben sind.
Die nach insoweit erfolglos durchgeführtem Verwaltungsverfahren erhobene Klage hat das
Mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG rügt die Klägerin das Vorliegen von Verfahrensmängeln.
II
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|