Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. September 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die 1970 geborene Klägerin begehrt die Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die die Beklagte ihr wegen ihres damaligen Zustands nach Eingriffen an beiden Hüftgelenken (dreifache Beckenostetomie) zuletzt bis Mai 2016 bewilligt hatte.
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